Im Jahr 2013 beschloss der Landtag Baden-Württemberg die sogenannte Rauchmelderpflicht. Diese besagt, dass seit Ende 2014 in jedem Gebäude sogenannte Rauchwarnmelder installiert sein müssen. Die Auswahl eines geeigneten Gerätes sowie die sinnvolle Platzierung in Gebäuden können mitunter schwierig sein. Hinzu kommt, dass in Baden-Württemberg vermutlich die Hälfte aller Bürger und Bürgerinnen zur Miete wohnt und das bewohnte Haus oder die bewohnte Wohnung einem anderen Eigentümer gehören. Dieser ist für das Anbringen der Rauchwarnmelder verantwortlich.
Mit der Installation ist es aber noch nicht getan, denn nur ein Rauchwarnmelder der funktioniert kann im Ernstfall leben retten. Daher gilt es, die installierten Rauchwarnmelder regelmäßig auf Funktion zu überprüfen!
Weitere Informationen und nützliche Hinweise zur Verwendung von Rauchmeldern finden Sie in den folgenden Links: